Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für die amaflow GmbH, Neustadt 16, 24939 Flensburg (im Folgenden: „Agentur“).
I. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Agentur gegenüber ihren Kunden.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Vertragsarten und -gegenstand
- Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Werbung, Grafik- und Webdesign, Content-Erstellung, Online- Marketing sowie Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit Amazon und E-Commerce.
- Die Beauftragung kann erfolgen – als Einzelprojekt mit definiertem Leistungsumfang und Einmalvergütung, oder – im Rahmen eines Stundenkontingentvertrags mit wiederkehrendem Leistungsabruf.
- Inhalt, Umfang und Konditionen der Leistungen ergeben sich jeweils aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
- Angebote der Agentur sind – sofern nicht anders angegeben – für 4 Wochen ab Ausstellungsdatum verbindlich.
III. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Bei Einzelprojekten endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung und Vergütung der vereinbarten Leistungen.
- Bei Stundenkontingenten beträgt die Vertragslaufzeit – sofern nicht anders vereinbart – 6 Monate.
- Stundenkontingentverträge verlängern sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform; Textform (§ 126b BGB) ist ausreichend.
IV. Stundenkontingente
- Kunden können nach individueller Vereinbarung Stundenkontingente buchen.
- Die Anzahl der Stunden pro Monat, die Vergütung sowie ein ggf. gewährter Rabatt werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
- Nicht verbrauchte Stunden werden grundsätzlich in den Folgemonat übertragen. Abweichende Regelungen (z. B. Verfall oder längere Übertragungsfristen) können individuell vereinbart werden.
- Bei Vertragsende können Reststunden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – noch bis zu 6 Monate nach Ablauf genutzt werden. Eine Auszahlung nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.
- Mehrleistungen, die über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehen, werden zu den individuell vereinbarten Konditionen abgerechnet.
V. Vergütung und Abrechnung
- Bei Einzelprojekten erfolgt die Vergütung nach Aufwand oder als Pauschale gemäß Angebot.
- Bei Stundenkontingenten stellt die Agentur in der Regel monatlich eine Rechnung über das vereinbarte Kontingent sowie eine Übersicht der geleisteten Stunden.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Fälligkeit von Rechnungen ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Die rechtliche Prüfung der Leistungen (z. B. im Hinblick auf Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechte) obliegt dem Kunden.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
- Der Kunde sichert zu, dass er über alle für die beauftragten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) erforderlichen Rechte verfügt und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
VII. Nutzungsrechte
- An den vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
- Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Rechte an Fremdmaterialien (z. B. Fotos, Illustrationen, Musik) können inhaltlich, zeitlich oder räumlich beschränkt sein. Die Agentur weist den Kunden hierauf hin.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
VIII. Eigenwerbung und Referenzen
- Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse – auch auszugsweise – zum Zwecke der Eigenwerbung (Website, Präsentationen, Social Media, Referenzlisten) zu verwenden, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
- Die Agentur ist berechtigt, ihr Logo oder ihren Namen dezent in Projekten (z. B. Impressum von Webprojekten) anzubringen, sofern dies mit dem Kunden abgestimmt ist.
IX. Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere nicht für Rankingoder Umsatzsteigerungen.
- Die Haftung der Agentur ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden – der Höhe nach auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung, höchstens jedoch auf den Betrag, der sechs (6) Monate Vergütung entspricht, beschränkt.
X. Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten.
- Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
- Gerichtsstand ist Flensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
- Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.